
FAQ: Rechtliche Grundlagen für Vereine
Kurzbeschreibung
Rechtliche Fragen tauchen in der Vereinsarbeit immer wieder auf. Hier findet ihr verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen - von der Haftung bis zur Gemeinnützigkeit. Dieser Artikel gibt euch Orientierung für den Vereinsalltag.

Grundsätzliche Fragen
Wann ist ein Verein rechtsfähig?
Euer Verein wird rechtsfähig durch die Eintragung ins Vereinsregister. Ab dann dürft ihr den Zusatz “e.V.” führen. Das bringt euch wichtige Vorteile:
- Ihr könnt als Verein selbst Verträge abschließen
- Das Vereinsvermögen ist vom Privatvermögen getrennt
- Ihr könnt Fördergelder beantragen
Gut zu wissen: Die Eintragung dauert meist 4-8 Wochen. In dieser Zeit könnt ihr aber schon als “Verein in Gründung” aktiv werden.
Braucht jeder Verein einen Vorstand?
Ja, ein Vorstand ist gesetzlich vorgeschrieben. Mindestens eine Person muss es sein, besser sind zwei oder drei. Der Vorstand vertritt euren Verein nach außen und ist für die Geschäftsführung verantwortlich.
Praxistipp: Legt im Vorstand fest, wer welche Aufgaben übernimmt. Das vermeidet später Unklarheiten und Konflikte.
Kann ein Verein Eigentum besitzen?
Als eingetragener Verein könnt ihr Eigentümer sein - zum Beispiel von:
- Immobilien
- Fahrzeugen
- Bankkonten
- Sportgeräten
- Musikinstrumenten
Haftung und Versicherung
Wer haftet für Vereinsschulden?
Bei einem eingetragenen Verein haftet das Vereinsvermögen. Der Vorstand haftet persönlich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Typische Beispiele für Vereinsschulden:
- Offene Rechnungen
- Mietschulden
- Personalkosten
- Schadensersatzansprüche
Welche Versicherungen braucht ein Verein?
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist ein Muss. Je nach euren Aktivitäten sind weitere Versicherungen sinnvoll.
Die wichtigsten Versicherungen:
- Vereinshaftpflicht (schützt bei Schäden an Dritten)
- Unfallversicherung (für Mitglieder und Helfer)
- Veranstalterhaftpflicht (für größere Events)
- D&O-Versicherung (schützt den Vorstand)
Praxistipp: Lasst euch von einem auf Vereine spezialisierten Versicherungsmakler beraten.
Gemeinnützigkeit
Wie erhaltet ihr Gemeinnützigkeit?
Der Weg zur Gemeinnützigkeit ist nicht kompliziert:
- Satzung nach Vorgaben der Abgabenordnung gestalten
- Antrag beim Finanzamt stellen
- Nachweis der gemeinnützigen Tätigkeit erbringen
Gut zu wissen: Viele Finanzämter prüfen eure Satzung vorab kostenlos. Das spart Zeit und Ärger.
Was müsst ihr für die Gemeinnützigkeit tun?
- Eure Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke verwenden
- Ordentliche Buchführung
- Regelmäßige Berichte ans Finanzamt
- Belege aufbewahren
Praxistipp: Dokumentiert eure gemeinnützigen Aktivitäten gut - zum Beispiel mit Fotos, Presseartikeln und Teilnehmerlisten.
Mitgliedschaft
Wie gestaltet ihr die Mitgliedschaft?
Eure Satzung regelt die Details. Grundsätzlich gilt:
- Klare Aufnahmebedingungen festlegen
- Rechte und Pflichten definieren
- Austrittsregelungen transparent machen
Gut zu wissen: Eine Probezeit für neue Mitglieder ist möglich, muss aber in der Satzung geregelt werden.
Wie beendet ihr eine Mitgliedschaft?
Die üblichen Wege sind:
- Freiwilliger Austritt mit Frist
- Ausschluss bei wichtigem Grund
- Tod des Mitglieds
- Auflösung des Vereins
Typische Ausschlussgründe:
- Nichtzahlung des Beitrags trotz Mahnung
- Schwere Verstöße gegen die Satzung
- Schädigung des Vereins
Satzung und Ordnungen
Was muss in der Satzung stehen?
Diese Punkte sind Pflicht:
- Name und Sitz eures Vereins
- Zweck des Vereins
- Wie wird man Mitglied?
- Wie ist der Vorstand organisiert?
- Wie funktioniert die Mitgliederversammlung?
Praxistipp: Nutzt Mustersatzungen als Vorlage, aber passt sie an eure Bedürfnisse an.
Was gehört in die Geschäftsordnung?
Die Geschäftsordnung regelt die praktische Vereinsarbeit:
- Wer macht was im Vorstand?
- Wie laufen Sitzungen ab?
- Wie werden Beschlüsse dokumentiert?
Praxistipp: Dinge, die nicht unbedingt in der Vereinssatzung stehen müssen, regelt ihr am besten in der Geschäftsordnung. Änderungen in der Vereinssatzung müssen nämlich immer über den Notar laufen, Änderungen der Geschäftsordnung hingegen nicht.

Über den Autor:
Michael RöckenRechtsanwalt mit Schwerpunkte Vereins- und Verbandsrecht
Rechtsanwalt, Spezialist für das Recht von Non-Profit-Organisationen (Vereine und Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen), Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht“ und „Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)“