VereinsWiki

Gemeinnützigkeit im Verein


Kurzbeschreibung

Als gemeinnütziger Verein genießt ihr besondere Vorteile wie Steuerbefreiungen und die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen. Dafür müsst ihr bestimmte Regeln einhalten. Dieser Artikel beantwortet eure wichtigsten Fragen zur Gemeinnützigkeit.

Das Bild zeigt einen Stempel aus Holz mit der Aufschrift Gemeinnützigkeit.

Grundlagen

Wer kann gemeinnützig sein?

  • Als gemeinnützig anerkannt werden können Vereine, GmbHs, AGs, Genossenschaften und Stiftungen
  • Voraussetzung: Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks gemäß der Abgabenordnung, §§ 52 – 54

❌ Nicht anerkannt werden können: Einzelpersonen oder Personengesellschaften

Welche Vorteile bringt euch die Gemeinnützigkeit?

  • Steuervorteile wie Befreiung von Körperschafts- und Gewerbesteuer mit Ausnahme des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes
  • Ihr dürft Spendenbescheinigungen ausstellen
  • Bessere Chancen auf öffentliche Förderung
  • Oft günstigere Konditionen bei Dienstleistern
  • Nutzung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale
  • Image des Vereins

Was sind eure wichtigsten Pflichten?

  • Ausschließliche und unmittelbare Verfolgung eurer gemeinnützigen Zwecke
  • Selbstlose Tätigkeit ohne eigenwirtschaftliche Zwecke
  • Zeitnahe Verwendung eurer Mittel
  • Regelmäßige Nachweise gegenüber dem Finanzamt

Steuerbegünstigte Zwecke

Welche Zwecke sind gemeinnützig?

Gemeinnützig können nur Körperschaften werden, die einen der dafür gesetzlich definierten Zwecke (§§ 52 –54 AO) verfolgen.

Dazu gehören u.a. diese Zwecke:

  • Förderung von Sport
  • Kunst und Kultur
  • Bildung und Erziehung
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Wissenschaft und Forschung
  • Umweltschutz
  • Wohlfahrtswesen
  • Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
  • Unterstützung von Religionsgemeinschaften

Was bedeutet „Förderung der Allgemeinheit“?

Eure Tätigkeit muss:

  • Der Öffentlichkeit zugutekommen
  • Einen breiten Personenkreis ansprechen
  • Der Allgemeinheit ohne überhöhte Mitgliedsbeiträge oder Gebühren zugänglich sein

Welche Zwecke sind NICHT gemeinnützig?

Das Finanzamt erkennt nicht an:

  • Reine Freizeitgestaltung
  • Politische Zwecke
  • Eigenwirtschaftliche Zwecke
  • Unterstützung einzelner Personen
  • Projekte für Wohnen im Alter

Wirtschaftliche Betätigung

Dürft ihr als gemeinnütziger Verein wirtschaftlich tätig sein?

Ja, aber nicht in erster Linie. Ihr müsst unterscheiden zwischen:

  1. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (steuerpflichtig)
  2. Vermögensverwaltung
  3. Zweckbetrieb (steuerbegünstigt)
  4. Ideeller Bereich (steuerbegünstigt)

Was ist ein Zweckbetrieb?

Das sind wirtschaftliche Aktivitäten, mit denen ihr direkt eure gemeinnützigen Zwecke erfüllt, z.B.:

  • Sportangebote
  • Bildungskurse
  • Kulturveranstaltungen

Diese sind steuerlich begünstigt, die erzielten Überschüsse bleiben steuerfrei.

Wann wird eure wirtschaftliche Tätigkeit steuerpflichtig?

Wenn ihr nur Geld beschafft, ohne direkten gemeinnützigen Zweck:

  • Vereinsgaststätte
  • Werbung
  • Basare
  • Verkauf von Speisen und Getränken

Aber: Die Überschüsse bleiben steuerfrei, wenn die Einnahmen aus diesen wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht höher sind als 45.000 € pro Jahr (Stand 2024)

Rücklagen und Gewinne

Dürft ihr Gewinne machen?

Ja, aber beachtet:

  • Die Gewinne müssen in eure gemeinnützigen Zwecke fließen
  • Keine Ausschüttung an Mitglieder
  • Ihr könnt bestimmte Rücklagen bilden

Welche Rücklagen sind erlaubt?

Ihr könnt vier Arten von Rücklagen bilden:

  1. Betriebsmittelrücklage (für laufende Kosten)
  2. Zweckgebundene Rücklagen (für konkrete Projekte)
  3. Freie Rücklage (bis zu 10% der sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel und darüber hinaus 1/3 der Kapitalerträge)
  4. Wiederbeschaffungsrücklage (für Ersatzinvestitionen)

Wichtig: Achtet darauf, dass Fehler bei der Bildung von Rücklagen steuerliche und rechtliche Konsequenzen haben können. Im Zweifel empfiehlt es sich, mit eurem Finanzamt oder einem Steuerberater Rücksprache zu halten, um sicherzustellen, dass die Rücklagen den gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Bildung von Rücklagen muss in der Rechnungslegung des Vereins gesondert ausgewiesen und nachvollziehbar sein.

Was bedeutet zeitnahe Mittelverwendung?

  • Ihr müsst eure Mittel innerhalb in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins verwenden
  • Dies gilt für Vereine mit Einnahmen über 45.000 € pro Jahr
  • Ausnahme: Die oben genannten zulässigen Rücklagen

Praxisbeispiel: Euer Verein sammelt Spenden für ein neues Vereinsfahrzeug. Diese Spenden sollten innerhalb eines festgelegten Zeitraums für das Projekt verwendet werden. Falls das Geld jedoch zurückgehalten oder anderweitig genutzt wird, kann das steuerliche Folgen haben. Teilt geplante Anschaffungen und Projekte daher frühzeitig mit und setzt die Mittel möglichst zeitnah ein.

Ausführliche Infos zu Rücklagen findet ihr im Artikel „Rücklagen im Verein“.

So wird euer Verein gemeinnützig

Voraussetzungen prüfen:

  • Euer Vereinszweck muss steuerbegünstigte Zwecke gemäß der Abgabenordnung, §§ 52 – 54, verfolgen (siehe oben)
  • Eure Satzung muss den Vorgaben der Abgabenordnung entsprechen
  • Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen

Das sind die Schritte:

  • Satzung vorbereiten

    • Verwendet die Mustersatzung des Finanzamts
    • Lasst sie vorab vom Finanzamt prüfen
    • Nehmt eventuell Hilfe eines Experten in Anspruch
  • Antrag beim Finanzamt stellen

    • Formular „Antrag auf Gemeinnützigkeit“ ausfüllen
    • Satzung und Gründungsprotokoll beifügen
  • Nach der Anerkennung

    • Ihr erhaltet einen Freistellungsbescheid
    • Alle drei bis fünf Jahre prüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit
    • Dokumentiert eure Aktivitäten sorgfältig

Praxistipp: Viele Finanzämter bieten Beratung zur Gemeinnützigkeit an. Nutzt dieses Angebot – am besten schon bei der Satzungsgestaltung.

Praktische Tipps

Das müsst ihr dokumentieren:

  • Alle Einnahmen und Ausgaben, aufgeteilt in die vier Geschäftsbereiche
  • Verwendung der Mittel für eure gemeinnützigen Zwecke
  • Bildung und Auflösung von Rücklagen
  • Protokolle wichtiger Beschlüsse

Diese Fehler solltet ihr vermeiden

❌ Zu späte Verwendung eurer Mittel

❌ Unerlaubte Rücklagen

❌ Unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten

❌ Fehlende Dokumentation

Wann solltet ihr das Finanzamt fragen?

  • Bei Unsicherheit über die Gemeinnützigkeit eurer Aktivitäten
  • Bei größeren wirtschaftlichen Projekten
  • Bei der Bildung von Rücklagen
  • Bei Änderungen eurer Satzung
Zertifizierter Coach und Mediator

Über den Autor:

Karl Bosch

Zertifizierter Coach und Mediator

Karl Bosch, zertifizierter Coach und Mediator. Als selbstständiger Vereinsberater kann er auf seine langjährige Erfahrung in der ehrenamtlichen Führung von Vereinen und Verbänden zurückgreifen.