
Muster: Mustersatzung für einen eingetragenen Verein
Kurzbeschreibung
Diese Mustersatzung unterstützt euch bei der Erstellung einer Vereinssatzung. Sie enthält alle wichtigen Elemente und lässt sich leicht an eure Bedürfnisse anpassen.
Übersicht

Mustersatzung
Die kursiv gesetzten Hinweise und die Praxistipps helfen euch bei der Erstellung der Satzung – ihr könnt sie später einfach löschen. Unten auf dieser Seite könnt ihr euch die Mustersatzung als Word abspeichern.
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen “[Name]”. Nach der Eintragung in das Vereinsregister lautet der Name “[Name] e.V.”
(2) Der Verein hat seinen Sitz in [Ort].
(3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Praxistipp:
- Wählt einen Namen, der sich von anderen Vereinen unterscheidet
- Als Sitz tragt ihr eure Stadt/Gemeinde ein
- Den Zusatz “e.V.” dürft ihr erst nach der Eintragung nutzen
§ 2 Vereinszweck
(1) Zweck des Vereins ist [Zweck].
Bei Gemeinnützigkeit:
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar [gemeinnützige / mildtätige / kirchliche] Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. [Bei Gemeinnützigkeit: Zweck aus § 52 Abs. 2 AO übernehmen: Zweck des Vereins ist die Förderung von…]
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
[konkrete Maßnahmen aufzählen]
[…]
[…]
Praxistipp:
- Formuliert den Zweck so präzise wie möglich
- Bei Gemeinnützigkeit
- Wählt nur die zutreffenden Zwecke (gemeinnützig/mildtätig/kirchlich)
- Nennt konkrete Aktivitäten, mit denen ihr eure Ziele erreichen wollt
- Lasst den Zweck vorab vom Finanzamt prüfen
§ 3 Selbstlosigkeit
(1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
(3) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Praxistipp:
- Dieser Paragraph ist für die Gemeinnützigkeit zwingend erforderlich
- Die Formulierungen sind vom Finanzamt vorgegeben, übernehmt den Text am besten wörtlich
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied kann jede natürliche [optional: und juristische] Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand abschließend.
(3) Die Mitgliedschaft endet durch:
- Austritt
- Tod
- Ausschluss
- Auflösung des Vereins
(4) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von [Frist] zum [Zeitpunkt].
(5) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands ausgeschlossen werden, wenn es:
- gegen die Vereinsinteressen schwer verstoßen hat oder
- trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im Rückstand ist.
[Optional:]
(6) Der Verein kann verschiedene Arten von Mitgliedschaften vorsehen.
Praxistipp:
- Legt fest, ob auch juristische Personen (Firmen/Organisationen) Mitglied werden können
- Bestimmt praktikable Austrittsfristen (z.B. 6 Wochen zum Jahresende)
- Plant ihr verschiedene Mitgliedschaften? Dann ergänzt Absatz 6
- Die Aufnahme per E-Mail ist möglich, wenn ihr es hier regelt
§ 5 Beiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
(2) Die Höhe des Jahresbeitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
[Optional:]
(3) Die Mitgliederversammlung kann eine Beitragsordnung beschließen.
Praxistipp:
- Konkrete Beitragshöhen gehören nicht in die Satzung
- Eine separate Beitragsordnung bietet mehr Flexibilität
- Denkt auch an mögliche Ermäßigungen
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
[optional: - weitere Organe wie Beirat etc.]
Praxistipp:
- Weitere Organe könnt ihr nach Bedarf ergänzen
- Jedes Organ braucht klar definierte Aufgaben
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan.
(2) Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Wahl und Abwahl des Vorstands
- Entlastung des Vorstands
- Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
- Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
(3) Mindestens einmal im Jahr soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.
(4) Der Vorstand lädt schriftlich (auch auf elektronischem Wege möglich) unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens [Frist einsetzen] ein. Für die Fristberechnung ist der Tag der Absendung maßgebend; die Einladung gilt als zugegangen, wenn sie an die durch das Mitglied bekanntgegebene Adresse gesandt wurde. Anträge zur Mitgliederversammlung können durch die Mitglieder mit einer Frist von mindestens [Frist einsetzen] begründet an den Vorstand gerichtet werden. Wird diese Frist versäumt, kann der Antrag nur behandelt werden, wenn die Dringlichkeit durch die Mitgliederversammlung festgestellt wird.
(5) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Praxistipp: Prüft, ob es für euren Verein sinnvoll sein könnte, eine Mindestzahl an anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festzulegen.
(6) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Satzungsänderungen, Änderungen des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins bedürfen einer [z.B. Dreiviertel-]Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(7) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen ist.
[Optional:]
(8) Die Mitgliederversammlung kann auch über Wege der elektronischen Kommunikation oder in hybrider Form durchgeführt werden. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Einladung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.
Praxistipp:
- Plant realistische Einladungsfristen (mindestens 2 Wochen)
- Ermöglicht digitale Versammlungen für mehr Flexibilität
- Regelt die Beschlussfähigkeit passend zu eurer Größe
- Dokumentiert alle Beschlüsse sorgfältig
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus:
- [z.B. der/dem Vorsitzenden]
- [z.B. der/dem stellvertretenden Vorsitzenden]
- [z.B. der/dem Schatzmeister/in]
(2) Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.
(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von [Zeitraum einsetzen] Jahren gewählt.
(4) Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
[Optional:]
(6) Der Vorstand kann eine angemessene Vergütung erhalten.
Praxistipp:
- Wählt eine passende Vorstandsgröße (meist 3-5 Personen)
- Die Vertretungsregelung sollte praktikabel sein
- Plant eine realistische Amtszeit (meist 2-4 Jahre)
- Regelt die Vergütung, wenn ihr sie plant
§ 9 Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von [Zeitraum] Jahren [Anzahl] Kassenprüfer/innen.
(2) Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.
(3) Wiederwahl ist zulässig.
Praxistipp:
- Empfehlenswert sind mindestens zwei Kassenprüfer
- Die Amtszeit sollte zur Vorstandszeit passen
- Achtet auf die Unabhängigkeit vom Vorstand
§ 10 Auflösung des Vereins
(1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von [z.B. drei Vierteln] der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(2) Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an [Name und Anschrift einer gemeinnützigen Körperschaft oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts], die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Praxistipp:
- Die Formulierung zur Vermögensübertragung ist bindend
- Wählt einen passenden Empfänger für euer Vereinsvermögen
- Lasst die Regelung vom Finanzamt prüfen
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Ort, Datum
Unterschriften der Gründungsmitglieder (mindestens 7)
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[weitere Unterschriftenzeilen]
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Über den Autor:
Michael RöckenRechtsanwalt mit Schwerpunkte Vereins- und Verbandsrecht
Rechtsanwalt, Spezialist für das Recht von Non-Profit-Organisationen (Vereine und Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Organisationen), Zertifizierter Experte im Gemeinnützigkeitsrecht“ und „Zertifizierter Stiftungsberater (DSA)“