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Rücklagen im Verein: Das müsst ihr beachten


Kurzbeschreibung

Für gemeinnützige Vereine gilt das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung. Sie können kann also nicht in beliebigem Umfang Rücklagen bilden. Welche Rücklagen erlaubt sind, wie hoch sie sein dürfen und was ihr dabei dokumentieren müsst, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Das Bild zeigt ein Eichhörnchen auf einem Berg von gesammelten Haselnüssen.

Grundlagen zu Rücklagen

Was sind Rücklagen?

  • Geld, das ihr für spätere Anschaffungen oder Unvorhergesehenes zurücklegt
  • Teil eures Vereinsvermögens
  • Gebundene Rücklagen: Zweckgebunden, Vorstandsbeschluss notwendig
  • Freie Rücklagen: Für Unvorhergesehenes

Warum sind Rücklagen wichtig?

  • Sicherheit für laufende Ausgaben
  • Ansparen für größere Projekte
  • Absicherung gegen unerwartete Kosten
  • Planungssicherheit für eure Vereinsarbeit

Was müsst ihr grundsätzlich beachten?

  • Gesonderte und nachweisbare Ausweisung zur Dokumentation gegenüber dem Finanzamt
  • Auflösung der gebundenen Rücklagen nur zu dem Zweck, für welchen sie gebildet wurden

Wer beschließt Rücklagen?

Vorstandsbeschluss ausreichend für:

  • Routine-Rücklagen (Betriebsmittel, kleinere Projekte)
  • Wiederbeschaffungsrücklagen
  • Freie Rücklagen

Mitgliederversammlungsbeschluss empfohlen für:

  • Große Projektrücklagen (ab ca. 10.000 €)
  • Strategisch wichtige Investitionen
  • Langfristige Vereinsentscheidungen

Praxistipp: Prüft eure Satzung – manche Vereine haben eigene Regelungen zu Beschlusszuständigkeiten bei Finanzentscheidungen.

Die verschiedenen Rücklagenarten

Hinweis: Die folgenden Besonderheiten betreffen nur Vereine mit Gesamteinnahmen über 45.000 € pro Jahr. Sind die Einnahmen geringer, gibt es keine grundsätzlichen Einschränkungen und Besonderheiten bei Rücklagen.

1. Betriebsmittelrücklage

Für regelmäßige Ausgaben wie:

  • Gehälter
  • Versicherungen
  • Mieten
  • laufende Bürokosten

Höhe: Maximal der Bedarf eines Kalender- bzw. Geschäftsjahres

2. Zweckgebundene Rücklagen

Für konkrete Projekte und Vorhaben wie zum Beispiel:

  • Neues Vereinsheim
  • Sportgeräte
  • Jubiläumsfeier
  • Neue Vereinskleidung (Trachten, Uniformen usw.)

3. Freie Rücklage

  • keine Zweckbindung nötig
  • Bis zu 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung (z.B. Zinsen, Mieterträge)
  • Zusätzlich 10 % eurer sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Überschüsse aus Zweckbetrieben). Nicht verbrauchte Beträge zwei Kalenderjahre übertragbar (bei abweichendem Wirtschaftsjahr entsprechend anpassen)

4. Wiederbeschaffungsrücklage

Für Ersatz von Vereinsausstattung

  • Höhe: Die üblichen steuerlichen Abschreibungssätze (z.B. PKW/Bus 6 Jahre, Computer 3 Jahre, Möbel 13 Jahre)
  • Beispiel: Für einen Vereinsbus, der 60.000 € kostet, könnt ihr jährlich 10.000 € zurücklegen

Zeitnahe Mittelverwendung

Die wichtigsten Regeln:

  • Grundsätzlich müsst ihr eure Mittel zeitnah ausgeben
  • „Zeitnah“ heißt: In den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren. Diese Frist gilt nur für Vereine mit Jahreseinnahmen über 45.000 € (ideeller Bereich + Zweckbetrieb + Vermögensverwaltung + wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Kleinere Vereine haben mehr Flexibilität beim Ansparen, dürfen allerdings auch nicht unbegrenzt Vermögen ansparen

Beispiel: Einnahmen aus 2024 müsst ihr bis Ende 2026 ausgeben – es sei denn, ihr bildet damit eine zulässige Rücklage oder ihr seid ein kleiner Verein mit Jahreseinnahmen unter der 45.000 €-Grenze.

Dokumentation und Nachweise

Das müsst ihr dokumentieren:

  • Beschluss über Rücklagenbildung (Protokoll)
  • Höhe und Zweck jeder Rücklage
  • Jährliche Entwicklung (Zuführung/Auflösung)

Wichtig: Achtet darauf, dass Fehler bei der Rücklagenbildung und -dokumentation steuerliche Konsequenzen haben können. Wenn ihr unsicher seid, sprecht am besten mit eurem Finanzamt oder lasst euch von einem Steuerberater beraten.

Praktische Tipps zur Dokumentation:

  • Führt eine separate Übersicht zu den Rücklagen
  • Sammelt Belege für die Notwendigkeit (z.B. Angebote)
  • Dokumentiert Beschlüsse zur Rücklagenbildung
  • Bereitet jährliche Nachweise fürs Finanzamt vor

Ein Beispiel: Euer Verein beschließt eine Rücklage für eine geplante Renovierung. Notiert im Protokoll den Beschluss zur Rücklage, die Höhe und den Zweck. Haltet zudem schriftlich fest, warum diese Rücklage notwendig ist und welche Belege (z. B. Angebote) dies unterstützen.

Praktische Beispiele

Beispiel 1: Zweckgebundene Rücklage

Ihr plant die Renovierung eures Vereinsheims in drei Jahren:

  • Geschätzte Kosten: 30.000 €
  • Mögliche Rücklage: 10.000 € pro Jahr
  • Art: Zweckgebundene Rücklage
  • Notwendig: Dokumentation der Planungen und des Beschlusses

Beispiel 2: Betriebsmittelrücklage

Eure monatlichen Fixkosten:

  • Miete: 500 €
  • Nebenkosten: 100 €
  • Versicherungen: 50 €

= Mögliche Rücklage: 12 × 650 € = 7.800 €

Fehler vermeiden

Diese Fehler solltet ihr vermeiden:

❌ Rücklagen ohne konkreten Zweck

❌ Fehlende oder mangelhafte Dokumentation

❌ Überschreiten der zulässigen Höhe

❌ Zu lange Ansparzeit bei zweckgebundenen Rücklagen

❌ Unklare Beschlusslage – dokumentiert eindeutig, wer die Rücklage beschlossen hat

Zertifizierter Coach und Mediator

Über den Autor:

Karl Bosch

Zertifizierter Coach und Mediator

Karl Bosch, zertifizierter Coach und Mediator. Als selbstständiger Vereinsberater kann er auf seine langjährige Erfahrung in der ehrenamtlichen Führung von Vereinen und Verbänden zurückgreifen.