
Spenden für Vereine
Kurzbeschreibung
Als gemeinnütziger Verein könnt ihr Spenden in Form von Geld, Sachleistungen oder Aufwandsverzicht erhalten. Wichtig: Die Spende muss freiwillig sein und darf im Gegensatz zum Sponsoring keine Gegenleistung auslösen. Nur dann dürft ihr eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") ausstellen.

Grundlagen zur Spende
Was macht eine Spende aus?
☐ Freiwillige Leistung
☐ Kein Anspruch auf Gegenleistung
☐ Zugunsten einer spendenbegünstigten Körperschaft
☐ Förderung steuerbegünstigter Zwecke (Gemeinnützigkeit)
☐ Spender erhält eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster
Wann liegt keine Spende vor?
- Mitgliedsbeiträge sind bei bestimmten Satzungszwecken (z.B. Sport und anderen Freizeitzwecken) nicht als Spenden abzugsfähig
- Bei Sponsoring (hier gibt es eine Gegenleistung)
- Bei Zahlungen für konkrete Leistungen
- Bei Zuschüssen von öffentlichen Stellen
Die verschiedenen Spendenarten
1. Geldspenden
- Klassische Form: Überweisung oder Barspende
- Bis 300 € reicht vereinfachter Nachweis (Kontoauszug/Quittung)
- Darüber: Förmliche Zuwendungsbestätigung nötig
2. Sachspenden
- Gegenstände aus dem Vermögen des Spenders
- Bewertung zum üblichen Marktwert
- Bei gebrauchten Gegenständen: Zeitwert
- Bei Unternehmensspenden: Höchstens Entnahmewert plus Umsatzsteuer
- Wichtig: Genaue Bezeichnung der Sache in der Zuwendungsbestätigung
3. Aufwandsspenden
- Verzicht auf Erstattung von Auslagen oder Vergütungen
-
Zahlungsanspruch muss vor der Leistung durch Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss vereinbart sein. Verzichtserklärung erfolgt freiwillig nach Entstehen des Anspruchs Verein muss zum Zeitpunkt der Anspruchseinräumung zahlungsfähig sein. Beispiele:
- Verzicht auf Honorar
- Verzicht auf Reisekostenerstattung
- Verzicht auf Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale
Zuwendungsbestätigungen richtig ausstellen
Wer darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen?
- Grundsätzlich der vertretungsberechtigte Vorstand
- Jede Person, die durch Satzung oder Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist.
- Bei digitalen Unterschriften: Einvernehmen mit Finanzamt herstellen
- Finanzämter in Bayern: Formulare und Vordrucken Spenden: Finanzämter in Bayern: Formulare - Weitere Themen A bis Z - Spenden
Was muss in der Bestätigung stehen?
- Name und Anschrift des Spenders
- Name und Anschrift eures Vereins
- Betrag/Wert und Art (Spende oder Mitgliedsbeitrag) der Zuwendung
- Datum der Zuwendung
- Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts)
- Bei Sachspenden: Genaue Beschreibung
Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro
- Überweisungsbeleg oder Barquittung reicht
-
Muss enthalten:
- Empfänger
- Betrag
- Spendenzweck (Spende oder Mitgliedsbeitrag)
- Tag der Zuwendung
Praktische Tipps und häufige Fehler
Das müsst ihr dokumentieren
- Kopien aller ausgestellten Bestätigungen
- Bei Sachspenden: Wertermittlung
- Bei Aufwandsspenden: Ursprüngliche Vereinbarung
- Zahlungsnachweise/Überweisungsbelege
Diese Fehler solltet ihr vermeiden
❌ Bestätigung vor Erhalt der Spende ausstellen
❌ Gefälligkeitsbestätigungen für nicht erhaltene Spenden
❌ Bestätigungen für Mitgliedsbeiträge, die nicht als Spende abzugsfähig sind, oder Sponsoring
❌ Falsche (zu hohe) Bewertung von Sachspenden
Vorsicht: Haftung bei falschen Bestätigungen
Bei der „Spenden-Haftung“ unterscheidet das Gesetz zwischen der Ausstellerhaftung (es wird eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausgestellt) und der Veranlasserhaftung (die Mittel werden nicht für steuerbegünstigte Zwecke verwendet).
- Bei der Veranlasserhaftung soll vorrangig der Verein in Anspruch genommen werden; hier kann der Verein aber den jeweiligen Anspruch in Regress nehmen.
- Werden in erheblichen Umfang unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, ist auch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
- 30 % des zugewendeten Betrags als Steuerschaden
- Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Über den Autor:
Karl BoschZertifizierter Coach und Mediator
Karl Bosch, zertifizierter Coach und Mediator. Als selbstständiger Vereinsberater kann er auf seine langjährige Erfahrung in der ehrenamtlichen Führung von Vereinen und Verbänden zurückgreifen.