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Spenden für Vereine


Kurzbeschreibung

Als gemeinnütziger Verein könnt ihr Spenden in Form von Geld, Sachleistungen oder Aufwandsverzicht erhalten. Wichtig: Die Spende muss freiwillig sein und darf im Gegensatz zum Sponsoring keine Gegenleistung auslösen. Nur dann dürft ihr eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") ausstellen.

Das Bild zeigt 3 Hände, die Geld in eine Spendenbox werfen.

Grundlagen zur Spende

Was macht eine Spende aus?

☐ Freiwillige Leistung

☐ Kein Anspruch auf Gegenleistung

☐ Zugunsten einer spendenbegünstigten Körperschaft

☐ Förderung steuerbegünstigter Zwecke (Gemeinnützigkeit)

☐ Spender erhält eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster

Wann liegt keine Spende vor?

  • Mitgliedsbeiträge sind bei bestimmten Satzungszwecken (z.B. Sport und anderen Freizeitzwecken) nicht als Spenden abzugsfähig
  • Bei Sponsoring (hier gibt es eine Gegenleistung)
  • Bei Zahlungen für konkrete Leistungen
  • Bei Zuschüssen von öffentlichen Stellen

Die verschiedenen Spendenarten

1. Geldspenden

  • Klassische Form: Überweisung oder Barspende
  • Bis 300 € reicht vereinfachter Nachweis (Kontoauszug/Quittung)
  • Darüber: Förmliche Zuwendungsbestätigung nötig

2. Sachspenden

  • Gegenstände aus dem Vermögen des Spenders
  • Bewertung zum üblichen Marktwert
  • Bei gebrauchten Gegenständen: Zeitwert
  • Bei Unternehmensspenden: Höchstens Entnahmewert plus Umsatzsteuer
  • Wichtig: Genaue Bezeichnung der Sache in der Zuwendungsbestätigung

3. Aufwandsspenden

  • Verzicht auf Erstattung von Auslagen oder Vergütungen
  • Zahlungsanspruch muss vor der Leistung durch Vertrag, Satzung oder Vorstandsbeschluss vereinbart sein. Verzichtserklärung erfolgt freiwillig nach Entstehen des Anspruchs Verein muss zum Zeitpunkt der Anspruchseinräumung zahlungsfähig sein. Beispiele:

    • Verzicht auf Honorar
    • Verzicht auf Reisekostenerstattung
    • Verzicht auf Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtspauschale

Zuwendungsbestätigungen richtig ausstellen

Wer darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen?

Was muss in der Bestätigung stehen?

  • Name und Anschrift des Spenders
  • Name und Anschrift eures Vereins
  • Betrag/Wert und Art (Spende oder Mitgliedsbeitrag) der Zuwendung
  • Datum der Zuwendung
  • Bestätigung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamts)
  • Bei Sachspenden: Genaue Beschreibung

Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro

  • Überweisungsbeleg oder Barquittung reicht
  • Muss enthalten:

    • Empfänger
    • Betrag
    • Spendenzweck (Spende oder Mitgliedsbeitrag)
    • Tag der Zuwendung

Praktische Tipps und häufige Fehler

Das müsst ihr dokumentieren

  • Kopien aller ausgestellten Bestätigungen
  • Bei Sachspenden: Wertermittlung
  • Bei Aufwandsspenden: Ursprüngliche Vereinbarung
  • Zahlungsnachweise/Überweisungsbelege

Diese Fehler solltet ihr vermeiden

❌ Bestätigung vor Erhalt der Spende ausstellen

❌ Gefälligkeitsbestätigungen für nicht erhaltene Spenden

❌ Bestätigungen für Mitgliedsbeiträge, die nicht als Spende abzugsfähig sind, oder Sponsoring

❌ Falsche (zu hohe) Bewertung von Sachspenden

Vorsicht: Haftung bei falschen Bestätigungen

Bei der „Spenden-Haftung“ unterscheidet das Gesetz zwischen der Ausstellerhaftung (es wird eine unrichtige Zuwendungsbestätigung ausgestellt) und der Veranlasserhaftung (die Mittel werden nicht für steuerbegünstigte Zwecke verwendet).

  • Bei der Veranlasserhaftung soll vorrangig der Verein in Anspruch genommen werden; hier kann der Verein aber den jeweiligen Anspruch in Regress nehmen.
  • Werden in erheblichen Umfang unrichtige Zuwendungsbestätigungen ausgestellt, ist auch die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet.
  • 30 % des zugewendeten Betrags als Steuerschaden
  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Zertifizierter Coach und Mediator

Über den Autor:

Karl Bosch

Zertifizierter Coach und Mediator

Karl Bosch, zertifizierter Coach und Mediator. Als selbstständiger Vereinsberater kann er auf seine langjährige Erfahrung in der ehrenamtlichen Führung von Vereinen und Verbänden zurückgreifen.