
Steuern im Verein: Die wichtigsten Fakten im Überblick
Kurzbeschreibung
Ein Verein muss verschiedene Steuern berücksichtigen. Welche das sind und wann sie anfallen, hängt davon ab, ob ihr als Verein gemeinnützig seid und welche Einnahmen ihr habt. Diese Übersicht hilft euch, den Überblick zu behalten.

Die vier steuerlichen Bereiche
Bei gemeinnützigen Vereinen unterscheidet das Finanzamt vier Bereiche:
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Ideeller Bereich (= zweckbezogene nichtwirtschaftliche Einnahmen)
- Mitgliedsbeiträge
- Spenden
- Echte Zuschüsse
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Zweckbetrieb (= zweckbezogene wirtschaftliche Tätigkeiten), z. B.
- Kulturelle Veranstaltungen
- Bildungsangebote
- Sportliche Veranstaltungen
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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (= nicht zweckbezogene wirtschaftliche Tätigkeiten), z. B.
- Vereinsgaststätte
- Werbung
- Basare und Flohmärkte
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Vermögensverwaltung
- Kapitalerträge
- Langfristige Vermietung
Welche Steuern können anfallen?
1. Körperschaftsteuer
- Fällt an bei Gewinnen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Freibetrag: 5.000 € pro Jahr
- Steuersatz: 15 % + 5,5% Solidaritätszuschlag
- Wichtig: Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung und Zweckbetriebe sind befreit
2. Gewerbesteuer
- Wie Körperschaftsteuer nur für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Gleicher Freibetrag: 5.000 € pro Jahr
- Steuersatz: ca. 15 % (abhängig von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde)
3. Umsatzsteuer
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Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für:
- Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
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Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für:
- Zweckbetriebe
- Vermögensverwaltung
- Kulturelle Veranstaltungen
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Für folgende Bereiche fällt keine Umsatzsteuer an:
- Ideeller Bereich
- Bestimmte Zweckbetriebe (z.B. anerkannte Wohlfahrtspflege
Die wichtigsten Freibeträge
Die Kleinunternehmerregelung: Vorteile und Nachteile
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG ist hilfreich für kleine Vereine:
Vorteile:
- Keine Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen
- Weniger Verwaltungsaufwand
- Einfachere Buchhaltung
Nachteile:
- Keine Möglichkeit, Vorsteuer geltend zu machen
- Gilt nur für steuerbare Umsätze (nicht für Mitgliedsbeiträge, Spenden etc.)
- In Rechnungen dürft ihr keine Umsatzsteuer ausweisen
Praxistipp: Prüft jährlich, ob ihr die Grenzen einhaltet (25.000 € netto im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr). Bei Überschreitung werdet ihr regulär umsatzsteuerpflichtig.
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Sportverein
- Mitgliedsbeiträge → ideeller Bereich, steuerfrei
- Teilnahmegebühren für Sportangebote → steuerfrei
- Eintrittsgelder und Nutzung von Plätzen und Hallen durch Mitglieder → Zweckbetrieb (7 % USt)
- Vereinsgaststätte → wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (19 % USt)
Beispiel 2: Kulturverein
- Spenden → ideeller Bereich, steuerfrei
- Konzerte → Zweckbetrieb (7 % USt)
- Getränkeverkauf beim Konzert → wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (19 % USt)
Praxistipp: Übersteigen eure Einnahmen die Freigrenzen? Dann überlegt, ob ihr eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater hinzuzieht. Die Kosten dafür sind meist geringer als mögliche Steuernachzahlungen.
Häufige Fehler und Missverständnisse bei der Steuerklärung
Auch erfahrene Vereinsverantwortliche machen bei der Steuerklärung manchmal Fehler. Hier sind typische Stolperfallen, und wie ihr sie vermeidet:
1. Vermischung der Bereiche:
Einnahmen aus ideellem Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb dürfen nicht miteinander vermischt werden. Jede Einnahme muss eindeutig einem Bereich zugeordnet werden, da sie unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegt.
Praxistipp: Führt für jeden Bereich separate Buchungen und Konten, um die Übersicht zu behalten.
2. Falsche Anwendung der Freigrenzen:
Die Freibeträge (z.B. 5.000 € jeweils für Körperschaft- und Gewerbesteuer) gelten nur für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, nicht für andere Bereiche. Ein häufiges Missverständnis ist, dass sie für den gesamten Verein gelten.
Praxistipp: Bei der Prüfung, ob die Freigrenzen überschritten wurden, und ausschließlich die Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb berücksichtigen.
3. Fehlende Abgabe der Steuererklärung:
Auch gemeinnützige Vereine müssen regelmäßig Steuererklärungen abgeben, selbst wenn keine Steuer anfällt. Eine Nichtabgabe kann zu Problemen mit dem Finanzamt führen.
Praxistipp: Klärt mit dem Finanzamt, welche Formulare für euren Verein notwendig sind, und reicht diese fristgerecht ein.
4. Nicht deklarierte Einnahmen:
Einnahmen aus Veranstaltungen, Basaren oder Sponsoring werden oft übersehen. Diese fallen in den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs und sind möglicherweise steuerpflichtig.
Praxistipp: Dokumentiert alle Einnahmen und prüft, ob sie steuerlich relevant sind.
5. Unklare Rechnungsstellung:
Fehlerhafte Rechnungen, z.B. ohne korrekten Ausweis der Umsatzsteuer, können zu Problemen führen. Insbesondere bei der Kleinunternehmerregelung sind Sonderfälle zu beachten.
Praxistipp: Nutzt Vorlagen für Rechnungen, die den steuerlichen Anforderungen entsprechen.
Über den Autor:
Wiki-TeamTeam der Geschäftsstelle des Landesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.