
Datenschutzbeauftragte im Verein
Kurzbeschreibung
Viele Vereine sind unsicher, ob sie einen Datenschutzbeauftragten brauchen. Die gute Nachricht: Die meisten kleineren Vereine können darauf verzichten. Dieser Artikel zeigt euch, wann ihr einen Datenschutzbeauftragten benötigt und wie ihr eine geeignete Person findet.

Wann braucht ein Verein einen Datenschutzbeauftragten?
Die gute Nachricht gleich vorweg: Die meisten kleinen und mittleren Vereine brauchen gar keinen Datenschutzbeauftragten. Hier seht ihr, wann ihr einen benötigt - und wann nicht.
Die wichtigste Regel
Euer Verein braucht erst dann einen Datenschutzbeauftragten, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dabei zählen:
- Vorstandsmitglieder, die Mitgliederdaten verwalten
- Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Zugriff auf Teilnehmerlisten
- Ehrenamtliche, die Newsletter verschicken
- Kassenwartin oder Kassenwart mit Zugriff auf Kontodaten
Ausnahme: Besonders sensible Daten
Auch bei weniger als 20 Personen braucht ihr einen Datenschutzbeauftragten, wenn ihr regelmäßig besonders sensible Daten verarbeitet, zum Beispiel:
- Gesundheitsdaten (z.B. in der Selbsthilfe)
- Religionszugehörigkeit (z.B. in kirchlichen Vereinen)
- Daten von Minderjährigen (z.B. in der Jugendarbeit)
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Wenn ihr einen Datenschutzbeauftragten braucht, solltet ihr die Aufgaben klar abstecken. Das vermeidet Missverständnisse und macht die Zusammenarbeit einfacher.
Hauptaufgaben
- Berät den Vorstand in Datenschutzfragen
- Schult Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Überwacht die Einhaltung der Datenschutzregeln
- Ist Ansprechperson für Mitglieder und Behörden
Wichtig zu wissen:
- Die Verantwortung für den Datenschutz bleibt beim Vorstand. Die oder der Datenschutzbeauftragte berät nur und unterstützt.
- Die oder der Datenschutzbeauftragte ist keine IT-Administratorin. Die Verantwortung für technische Maßnahmen bleibt beim Vorstand.
Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?
Die oder der Datenschutzbeauftragte muss kein Experte sein. Wichtiger sind Zuverlässigkeit und gesunder Menschenverstand. Hier seht ihr, wer sich eignet – und wer nicht.
Diese Voraussetzungen sollte die Person mitbringen:
- Grundkenntnisse in Datenschutz (kein Experte nötig)
- Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit
- Zeit für die Aufgabe (etwa 2-4 Stunden im Monat)
- Keine Interessenkonflikte
Wer kommt NICHT in Frage:
- Vorstandsmitglieder
- Kassenwartinnen und Kassenwarte
- IT-Administratorinnen und -Administratoren
- Webmaster
So findet ihr die richtige Person
Bei der Suche habt ihr zwei Möglichkeiten: Eine Person aus dem Verein beauftragen oder externe Hilfe holen. Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile.
Option 1: Intern besetzen
Vorteile:
- Kennt den Verein
- Meist kostenfrei
- Direkte Kommunikation
Nachteile:
- Braucht Schulung
- Zeitaufwand für Ehrenamtliche
Option 2: Extern beauftragen
Vorteile:
- Professionelle Beratung
- Keine Schulung nötig
- Unabhängige Sichtweise
Nachteile:
- Kostet Geld (ca. 50-150€/Monat)
- Kennt Verein nicht so gut
Praktische Umsetzung
Habt ihr eine geeignete Person gefunden, sind nur noch wenige formale Schritte nötig. Diese Checkliste führt euch sicher durch den Prozess.
So geht ihr vor:
- Prüfen, ob Datenschutzbeauftragter nötig ist
- Person auswählen
- Schriftlich bestellen
- Bei Aufsichtsbehörde melden
- Kontaktdaten auf Website veröffentlichen
Mini-Checkliste für die ersten 100 Tage
✅ Überblick über Datenverarbeitung verschaffen
✅ Verarbeitungsverzeichnis prüfen
✅ Team über Ansprechperson informieren
✅ Erste Schulung planen
✅ Kontakt zur Datenschutzbehörde aufnehmen
Praxistipp: Verwendet für die E-Mail-Adresse eures Datenschutzbeauftragten eine Funktionsadresse wie datenschutz@vereinsname.de – so bleibt die Adresse auch bei Personalwechsel gleich.
Über den Autor:
Wiki-TeamTeam der Geschäftsstelle des Landesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.