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Haftpflichtversicherungen für Vereine


Kurzbeschreibung

Die Haftpflichtversicherung ist für Vereine unverzichtbar. Sie schützt euch bei Schadenersatzansprüchen Dritter. Dieser Artikel erklärt die verschiedenen Arten der Haftpflichtversicherung und zeigt, worauf ihr beim Abschluss achten müsst.

Das Foto zeigt sieben Spielfiguren aus Holz die eng im Kreis stehen. Über sie ist ein Schirm gespannt.

Die wichtigsten Fakten zur Vereinshaftpflicht

Warum ihr eine Haftpflichtversicherung braucht:

  • Der Verein haftet für Schäden, die Dritten schuldhaft zugefügt werden (also nicht euch selbst, sondern anderen)
  • egal ob leicht fahrlässig (versehentlich) oder grob fahrlässig. Vorsätzlich verursachte Schäden sind in der Regel ausgeschlossen

Wichtig: Ohne Versicherung haftet der Verein mit dem gesamten Vereinsvermögen, egal ob euer Verein gemeinnützig ist oder dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Das spielt keine Rolle. Fehlt eine Haftpflichtversicherung oder ist der Schutz unvollständig, kann ein Schadenfall schnell die Existenz eures Vereins gefährden.

Hinweis: Der versicherte Personenkreis umfasst alle gesetzlichen und satzungsgemäßen Vertreter des Vereins in ihrer Tätigkeit für den Verein. Das sind in der Regel alle haupt- und ehrenamtlich tätigen Personen im Verein.

Haftpflichtversicherung

Die Vereinshaftpflichtversicherung deckt ab:

  • Personenschäden (z. B. Verletzungen)
  • Sachschäden (z. B. beschädigte Gegenstände)
  • Vermögensschäden in Folge eines Personen- oder Sachschadens
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Hinweis: Bei wirtschaftlichen Totalschäden wird nur der Zeitwert ersetzt (Abzüge von Alter und Abnutzung).

Praktische Schadenbeispiele:

  • Ein Besucher stürzt bei einem Vereinsfest über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und verletzt sich und das mitgeführte Tablet wird dabei beschädigt (Personenschaden und Sachschaden in Folge einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht)
  • Der Besucher benötigt das Tablet für seine berufliche Tätigkeit und kann deshalb über mehrere Tage keine Aufträge bearbeiten. Dadurch entgeht ihm ein Umsatz in dreistelliger Höhe (Vermögensschaden infolge eines Sachschadens)

Keine versicherten Haftpflichtschäden sind:

❌ Vorsätzlich verursachte Schäden

❌ Schäden durch höhere Gewalt

❌ Eigenschäden des Vereins (z. B. wenn euer eigenes Inventar beschädigt wird)

Veranstalterhaftpflichtversicherung

Die Veranstalterhaftpflichtversicherung ist meistens Vertragsbestandteil der Vereinshaftpflichtversicherung – jedoch oft im Umfang begrenzt.

Eine separate Veranstalterhaftpflicht braucht ihr bei:

  • Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen (in der Regel ab 10.000 Personen)
  • Besonderen Risiken (z. B. Maibaumaufstellen, Johannisfeuer etc.)
  • Ausgabe von Speisen und Getränken

Veranstalterausfallversicherung

Eine Veranstalterausfallversicherung schützt euren Verein vor finanziellen Schäden, wenn eure Veranstaltung ausfällt, abgebrochen oder geändert werden muss – aus Gründen, die ihr nicht beeinflussen könnt.

Beachtet: Ihr braucht hierfür eine separate Versicherung, die Vereinshaftpflicht greift hier nicht. Versichern könnt ihr eure Veranstaltungen, wie beispielsweise Konzerte, Sportveranstaltungen, Festumzüge, Jubiläumsfeiern, Kongresse.

Diese Kosten sind versichert:

  • Mieten
  • Catering
  • Antrittsgelder für Künstler
  • Mehrkosten, die durch eine Änderung der Veranstaltung entstehen
  • Entgangener Gewinn

Nicht versichert sind Schäden unter anderem durch:

  • Behördliche Eingriffe
  • Mangelndes Publikumsinteresse
  • Krieg

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Schützt den Verein vor finanziellen Schäden, die durch Fehler, Versäumnisse oder Pflichtverletzungen im Rahmen der satzungsgemäßen Tätigkeiten entstehen.

Abgesichert sind:

  • Ansprüche Dritter (z. B. Kunden, Banken, Sozialversicherungsträger, Finanzamt)
  • Ansprüche des eigenen Vereins (Eigenschäden)

Praktische Schadenbeispiele:

  • Versäumte Antragsfristen für Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Der versicherte Verein muss die Sanierungskosten des Vereinsheim selbst zahlen
  • Fehler beim Einzug von Mitgliedsbeiträgen
  • Verjähren lassen eigener Forderungen, bspw. Gewährleistungsansprüche
  • Ein Verein stellt versehentlich eine falsche Zuwendungsbescheinigung für den Spender aus. Nach Einreichung ihrer Lohnsteuerjahreserklärungen erhalten die Spender keine Steuervorteile. Sie verlangen von dem Verein Schadenersatz in Höhe der entgangenen Steuervorteile

D&O-Versicherung

Die D&O-Versicherung (“Directors and Officers Versicherung”) schützt das Privatvermögen der Organe (z. B. Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) vor persönlichen Haftungsansprüchen, die sich aus Pflichtverletzungen bei der Ausübung ihrer Organfunktion ergeben.
Besonders relevant ist die gesamtschuldnerische Haftung: Alle Organmitglieder haften für Fehler einzelner Vorstände.

Abgesichert sind:

  • Ansprüche Dritter (z. B. Kunden, Banken, Sozialversicherungsträger, Finanzamt)
  • Ansprüche des eigenen Vereins (Innenregress)

Praktische Schadenbeispiele:

  • Fehler in der Vereinsführung, zum Beispiel mangelnde Kontrolle im Finanz- und Personalwesen
  • Versäumen von Fristen, zum Beispiel Verjähren lassen von Gewährleistungsansprüchen oder Forderungen
  • Nichtbeantragung oder Rückforderung falsch verwendeter Fördermittel
  • Einkauf überteuerter Leistungen
  • Sorgfaltspflichtverletzungen bei unternehmerischen Entscheidungen

Wichtig für:

  • Vereine mit Angestellten
  • Vereine mit hohem Budget
  • Bei Erhalt von Fördermitteln

Gegenüberstellung Vermögensschadenhaftpflicht und D&O-Versicherung:

Je größer der Jahreshaushalt eures Vereins, desto wichtiger werden die Vermögensschaden- und D&O-Versicherung.

Bayerische Ehrenamtsversicherung

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist eine Auffangversicherung und greift damit nachrangig, d. h. eine anderweitig bestehende Haftpflichtversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle vor.

Hinweis: Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Haftpflichtversicherung

  • Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen)
  • Der Versicherungsschutz richtet sich vor allem an ehrenamtlich Tätige, die sich in rechtlich unselbstständigen Organisationen engagieren
  • Organisationen wie Vereine, Verbände, GmbHs oder Stiftungen bleiben trotzdem in der Pflicht, für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen

Hinweis: Weitere Informationen findet ihr im Faltblatt Bayerische Ehrenamtsversicherung. Wir fangen Sie auf! des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Praktische Tipps

  • Die Vereinshaftpflicht sollte als obligatorisch angesehen werden
  • Lasst euch von einem auf Vereine spezialisierten Versicherer beraten
  • Vergleicht mehrere Angebote
  • Dokumentiert wichtige Entscheidungen
  • Prüft den Versicherungsschutz kontinuierlich, am besten jährlich
  • Meldet Änderungen immer zeitnah
Dipl.-Kaufmann (FH), seit 2009 Mitarbeiter bei der Firma Bernhard Assekuranzmakler GmbH

Über den Autor:

Tino Braunschweig

Dipl.-Kaufmann (FH), seit 2009 Mitarbeiter bei der Firma Bernhard Assekuranzmakler GmbH