Sponsoring im Verein
Kurzbeschreibung
Beim Sponsoring unterstützt ein Unternehmen euren Verein finanziell oder materiell und erhält dafür eine Gegenleistung - meist in Form von Werbung. Anders als bei Spenden ist Sponsoring für euch steuerpflichtig.
Die wichtigsten Fakten zum Sponsoring
So funktioniert Sponsoring
- Ihr bekommt Geld oder Sachmittel von einem Unternehmen
- Der Sponsor erhält eine vereinbarte Gegenleistung
- Ihr schließt dazu einen Sponsoringvertrag
- Die Einnahmen sind für euch steuerpflichtig
Das unterscheidet Sponsoring von Spenden
- Bei Spenden gibt es keine Gegenleistung
- Sponsoring ist steuerpflichtig, Spenden sind es nicht
- Sponsoren können die Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen
Werbeformen und ihre steuerliche Einordnung
Dankesgesten (ideeller Bereich, keine Steuerpflicht):
- Logo auf Vereinsplakat ohne besondere Hervorhebung
- Liste der Unterstützer in der Vereinszeitschrift
- Nennung des Sponsors auf Eintrittskarten (Rückseite)
- Kleines Firmenschild an einer gespendeten Sachleistung
Diese Gesten lösen keine Steuerpflicht aus. Für den Verein ist das wie eine Spende, das Unternehmen hingegen kann den Betrag als Betriebsausgabe absetzen, nicht als Spende. Weitere Infos zum ideellen Bereich eines Vereins im FAQ: Wirtschaftliche Betätigung im Verein.
Sponsoring/Werbung (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, steuerpflichtig):
- Hervorgehobene Werbung auf eurer Homepage
- Bandenwerbung im Stadion, Trikotwerbung
- Aktive Werbung für den Sponsor
- Link zur Homepage des Sponsors
- Nennung in sozialen Medien
Diese Aktivitäten sind steuerpflichtig. Die Einnahmen zählen zu eurem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und unterliegen der Körperschafts- und Gewerbesteuer (Freibetrag: 45.000 € pro Jahr). Weitere Infos zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins im FAQ: Wirtschaftliche Betätigung im Verein.
Das müsst ihr bei den Steuern beachten
Steuerpflicht beim Verein
- Sponsoringeinnahmen gehören zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
- Steuerfrei bis 45.000 € Jahreseinnahmen (Stand 2024), sonst Pflicht zur Körperschafts- und Gewerbesteuer
Praxistipp: Für kleinere Vereine kann die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG zur Umsatzsteuer eine Option sein, wenn der Gesamtumsatz im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Vorjahr 25.000 € und laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet
Steuerliche Behandlung beim Sponsor
- Absetzbar als Betriebsausgabe
- Keine Begrenzung auf einen Maximalbetrag wie bei Spenden
Praxistipp: Genaue Leistungen vertraglich fixieren
Über den Autor:
Wiki-TeamTeam der Geschäftsstelle des Landesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement Bayern e.V.