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Unfallversicherung im Verein


Kurzbeschreibung

Unfälle können jederzeit passieren – beim Training, beim Auf- und Abbau von Veranstaltungen oder auf dem Heimweg vom Vereinstreffen. Die Unfallversicherung schützt Mitglieder, Ehrenamtliche und Hauptamtliche vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Das Foto zeigt sieben Spielfiguren aus Holz die eng im Kreis stehen. Über sie ist ein Schirm gespannt.

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung verursacht.

Typische Beispiele:

  • Sturz auf dem Sportplatz
  • Wegeunfall auf dem Heimweg von der Vereinsprobe
  • Unfall eines ehrenamtlichen Fahrers auf dem Weg zum Supermarkt für den Verein

Vereinsgruppenunfallversicherung

Vereine können eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Sie ergänzt den Schutz im Vereinskontext und sichert – je nach Vertrag – Mitglieder, Ehrenamtliche, Hauptamtliche und ggf. Besucherinnen und Besucher bei Vereinsaktivitäten ab.

Marktübliche Grundleistungen (Richtwerte):

  • Invalidität: 50.000–100.000 €
  • Todesfall: 10.000–25.000 €
  • Bergungskosten: bis 25.000 €

Hinweis: Die konkreten Summen/Leistungen hängen vom jeweiligen Vertrag ab.

Zusätzlich möglich und empfehlenswert:

  • Krankenhaustagegeld
  • Reha-Beihilfen
  • Kosmetische Operationen
  • Zahnbehandlungskosten in Folge eines Unfalls

Was ist nicht versichert?

❌ Allmähliche Gesundheitsschäden

❌ Bandscheiben- und Meniskusschäden

❌ Krankheiten

❌ Vorsätzlich herbeigeführte Unfälle

Bayerische Ehrenamtsversicherung

Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist eine Auffangversicherung und greift damit nachrangig, d. h. eine anderweitig bestehende Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im Schadensfalle vor.

Hinweis: Die Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten trägt allein der Freistaat Bayern.

Unfallversicherung:

  • Versichert sind ehrenamtlich/freiwillig für das Gemeinwohl Tätige, die in Bayern aktiv sind oder deren Engagement von Bayern ausgeht (z. B. bei Exkursionen, die Landesgrenze überschreitenden Veranstaltungen oder Aktionen)
  • Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtliche Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen. Das Wegerisiko ist dabei mitversichert

Versicherungsumfang:

  • 175.000 Euro maximal bei 100% Invalidität
  • 10.000 Euro im Todesfall
  • 2.000 Euro für Zusatz-Heilkosten
  • 1.000 Euro für Bergungskosten

Hinweis: Weitere Informationen findet ihr im Faltblatt Bayerische Ehrenamtsversicherung. Wir fangen Sie auf! des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Praktische Tipps

  • Lasst euch von einem auf Vereine spezialisierten Versicherer beraten
  • Vergleicht mehrere Angebote
  • Dokumentiert wichtige Entscheidungen
  • Prüft den Versicherungsschutz kontinuierlich, am besten jährlich
  • Meldet Änderungen im Verein immer zeitnah
Dipl.-Kaufmann (FH), seit 2009 Mitarbeiter bei der Firma Bernhard Assekuranzmakler GmbH

Über den Autor:

Tino Braunschweig

Dipl.-Kaufmann (FH), seit 2009 Mitarbeiter bei der Firma Bernhard Assekuranzmakler GmbH